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Teilnahmebedingungen

24 Stunden Schwimmen
 
1. Angaben zur Veranstaltung

 

1.1. Veranstalter:

Gemeinde Tröbitz, Hauptstraße 25, 03253 Tröbitz in Zusammenarbeit mit der DRK Wasserwacht Falkenberg Kreisverband Elbe-Elster-Nord e.V.

 

1.2. Ort:

Erlebnisbad Tröbitz , Liebenwerdaer Chaussee 1, 03253 Tröbitz

Tel.: 0172/3408854

 

1.3. Termin/Zeit:

Aktuell planen wir das nächste 24 Stunden Schwimmen für die Badesaison 2024

 

 

1.4. Eintrittskosten/ Teilnahmegebühren

Eintrittskosten entsprechend der Entgeltordnung (Erwachsene, Ermäßigt, Gruppen)

Teilnahmegebühren:  n.n werden noch mitgeteilt.

 

Eintrittkosten mit Übernachtung n.n. € pro Person pro Nacht

Wohnwagen, Wohnmobile auf vorherige schriftliche Anfrage!

 

1.5.Wettkampfleitung:

Karla Fornoville (Gemeinde Tröbitz) & Carola Jann-Lück (Wasserwacht Falkenberg)

 

1.6.Verpflegung:

Grundsätzlich ist jeder für seine eigene Verpflegung verantwortlich. Der Kiosk im Bad bietet verschiedene Speisen und Getränke an.

 
2. Ablauf des Wettkampfes

 

2.1.Die Schwimmveranstaltung ist eine offizielle Breitensportveranstaltung, die über den Deut­schen Schwimmverband als „Arena 24 Stunden Schwimmen“ angemel­det ist. Oberstes Gebot ist "Fair Play" sowie gegenseitige Rücksichtnahme beim Aufenthalt im Schwimmbecken.

 

2.2.Das Schwim­men ist als 24-Stunden-Schwimmen ausgelegt. Jeder Teilnehmer kann nach sei­nen eigenen Möglichkeiten Schwimmstrecken in beliebiger Länge inner­halb von 24 Stunden absolvieren. Mehrfachstart ist möglich. Jede Einzelstrecke muss mindestens 100m betragen, um gewertet werden zu können.

 

2.3. Die Wettkampfleitung startet den Wettkampf um 10:00 des ersten Wettkampfta­gs, Der Schwimmwettkampf ist nach 24 Stunden beendet, wenn Wettkampfleitung das Schwimmen ab­gepfiffen hat. Maßgeb­lich ist die von der Wettkampfleitung verwendete Uhr/ Zeit.

 

2.4. Die Wertung erfolgt durch „abkreuzen“ von jeweils 100 geschwommenen Metern. Bei Abpfiff zum Wettkampfende angefangene 100m werden wie folgt gewertet: vollendete 50m gehen als 50m in die Wertung ein, vollendete 100m gehen als 100m in die Wertung ein, angefangene 100m die mehr als 50m betragen gehen als 50m in die Wertung ein, angefangene aber noch nicht vollendete 50m gehen nicht in die Wertung ein.

 

2.5. Zum Wett­bewerbsende werden die so ermittelten geschwommenen Einzelstre­cken addiert und ausge­wertet. Sie gehen in die Einzel- und Mannschaftswertung ein, wobei für die Aus­wertung der Ge­samtstrecke nach Mannschaften die von den einzelnen Mannschaftsteilnehm­ern geschwommenen Meter in ihrer Gesamtheit addiert werden.


Veranstaltungsbeginn: 1. Tag (Samstag) um 10:00 Uhr.
Veranstaltungsende: 2. Tag (Sonntag) um 10:00 Uhr.
Einlass:  ab 08:00 Uhr.

                    Siegerehrung: Sonntag gegen 12:00 Uhr.

 

3. Voranmeldung:

 

Für Gruppen und Einzelteilnehmer ist eine Voranmeldung erforderlich. Anmeldezeitraum:  n.n.

Die Anmeldung als Einzelschwimmer ist noch bis zum und am Veranstaltungstag selbst möglich, sofern die Bahnenbelegung es erlaubt.

 

3.1. Hinweis für Gruppenanmeldungen (vgl. auch Pkt 4. der Teilnahmebedingungen)

 

Für Gruppen ist eine Voranmeldung mit folgenden zwingenden Angaben erforderlich. Anmeldezeitraum n.n.

 

  • (lustiger) Name der Gruppe

  • Mindestteilnehmerzahl je Gruppe. 6 schwimmende Personen

  • Liste  der Teilnehmer (Name, Vorname, Geburtsdatum)

  • Name und Kontakt (E-Mail oder Telefonnummer) des Mannschaftsleiters

 

Es können gemischte Gruppen angemeldet werden, unabhängig von Alter und Geschlecht.

 

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite der Gemeinde Tröbitz:

www.gemeinde-troebitz.de


Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir die Mannschaftsleiter, mindestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn die namentlich bekannten Teilnehmer mit den vor Ort ausliegenden Listen abzugleichen und der Wettkampfleitung zu übergeben. Vor Ort können grundsätzlich keine weiteren Teilnehmer zu einer Gruppe mehr berücksichtigt wer­den.

 

 

3.2. Hinweis für Einzelschwimmeranmeldung (vgl. auch Pkt 4. der Teilnahmebedingungen)

 

Um einen reibungslosen Start am Veranstaltungstag zu gewährleisten ist eine Voranmeldung als Einzelschwimmer ratsam.

 

 

 4. Teilnahmebedingung im Einzelnen:

 

4.1. Es handelt sich um einen vereinsoffenen Wettbewerb mit Breitensportcharakter. Mit der Anmeldung zum 24 Stunden Schwimmen in Tröbitz, spätestens jedoch mit dem Start selbst akzeptiert jeder Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

 

4.2. Unbeschadet dieser Teilnahmebedingungen gilt die Bade- und Hausordnung des Erlebnisbades Tröbitz, die im Eingangsbereich des Bades einsehbar ist. Den Anweisungen des Badpersonals sowie der Wettkampfleitung und des ausgewiesenen Helfern ist Folge zu leisten.

 

4.3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegt im Verantwortungsbereich der Personensorgeberechtigten. Für den Fall, dass Kinder und Jugendliche als Teil einer Gruppe (Verein, Vereinigung) teilnehmen, liegt die Verantwortung bei dem jeweiligem Betreuer. Gruppen/ Vereinigungen haben selbst Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Kinder- und Jugendliche eingehalten werden und ggf. Erlaubnisse der Personensorgeberechtigten einzuholen.

 

4.4. Die Teilnahme am 24 h Schwimmen ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung (vgl. Punkt 2.) möglich. Nachmeldungen werden grund­sätzlich nicht berücksichtigt. Bei Verhinderung von Mannschaftsteilneh­mer aus wichtigem Grund (z.Bsp. Krankheit) entscheidet die Wettkampfleitung vor Beginn der Veranstaltung nach billigem Ermessen. Einzelschwimmer haben die Möglichkeit sich während des gesamten Wettkamp­fes noch anzumelden, sofern die maximale Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist. Die Entscheidung dar­über trifft die Wettkampfleitung nach billigem Ermessen.

 

4.5. Einzelpersonen, Vereine und Gruppierungen jeder Art sind zugelassen, sofern sie diese Teilnahmebedingungen akzeptieren und den breitensportlichen Charakter nicht entgegenstehen. Teilnehmer müssen Schwimmer sein, mindestens über das Schwimmabzeichen „Freischwimmer/ Seepferdchen“ verfügen.

 

4.6. Hilfsmittel wie Auftriebsmittel, Neoprenanzüge, Flossen jeglicher Art und sonstige Hilfsmittel, die ein schnelleres Schwimmen oder einen längeren Aufenthalt im Was­ser ermöglichen, sind nicht erlaubt. Schwimmbrillen sind zugelassen. Bei Unstim­migkeiten entscheidet die Wettkampfleitung!

 

4.7. Je Starter darf nur eine Badekappe verwendet werden. Die Badekap­pen werden vom Veranstalter gestellt und stehen im Eigentum der Wasserwacht Falkenberg. Sie werden am Start an der jeweiligen Bahn ausgegeben und sind nach jeder Schwimm­strecke sofort am Beckenrand abzugeben. Es dürfen auch eigene Badekappen genutzt wer­den, jedoch nur in Absprache und mit Zustim­mung der Wettkampfleitung.

 

4.8. Die Bahnaufteilung für die Mannschaften und die Einzelschwimmer erfolgt je nach Teil­nehmerzahl und Mannschaftsstärken am Wettkampftag. Auf einer Bahn schwimmen max. 8 Personen. Pro Mannschaft dürfen max. 2 Starter gleichzeitig schwimmen. Eine Änderung der Starterzahl wäh­rend des Wettkampfes behält sich die Wettkampfleitung vor. An den Bahnen können Wartezeiten entstehen!

 

4.9. Die Teilnahme an einer Mannschaftswertung erfolgt nur, sofern der Teilnehmer für eine Mannschaft angemeldet ist. Die muss vor dem Start auf der Startkarte fest­gelegt wer­den. Eine Änderung während der Veranstaltung ist nicht zulässig.

 

4.10. Mannschaften müssen mindestens 6 Teilnehmer haben. Die zeitliche und personelle Einteilung der Mannschaften obliegt den Mannschaften selbst. Mannschaftsteilnehmern wird empfohlen einen Schwimmplan aufzustellen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Es werden maximal 16 Mannschaften mit maximal 24 Teilnehmern je Mannschaft zugelassen, Die Begrenzung der Teil­nehmerzahl bei den Einzelschwimmern ist abhängig von der tatsächlichen Anzahl angemeldeter Mannschaften und wird von der Wettkampfleitung am Veranstal­tungstag nach billigem Ermessen entschieden.

 

4.11. Jede Mannschaft benennt einen Mannschaftssprecher. Der Mannschaftsspre­cher ist während des gesamten Wettkampfes für die Einhaltung der Haus- und Bade­ordnung durch seine Mannschaft verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung erfolgt nach ei­ner Abmahnung der Ausschluss der gesamten Mannschaft aus dem Wett­bewerb.

 

4.12. Mannschaften haben 2 Kampfrichter (Zähler) zu stellen, die über die gesamte Wettkampf­dauer eingesetzt werden können. Die Kampfrichter können innerhalb der Mann­schaft ausgetauscht werden. Ein Einsatzplan wird nach Übergabe der Teilnehmer­liste zu Beginn des Wettkampfes an die Mannschaftssprecher ausgehändigt.

 

4.13. Bei Verstoß gegen die Wettkampfordnung oder gegen die Bade-und Hausordnung kann die Disqualifikation durch die Wett­kampfleitung ausgesprochen werden.

 

 5. Unterbringung/ Übernachtungsmöglichkeiten:

 

5.1. Die Übernachtung im Zelt ist nur auf den ausgewiesenen Flächen möglich. Die Einweisung erfolgt durch das Badpersonal. Möglich ist auch die Übernachtung in der Turn­halle. Für die Übernachtung ist vorab eine Kaution von 20 € je Zelt zu hinterlegen, die bei sauberen Hinterlassen des Übernachtungsplatzes zurück gezahlt wird. Die Übernach­tung erfolgt auf eigenes Risiko und unter Verwendung des eigenen Materials (Zelte, Schlafsack etc.). Insbesondere besteht keine Haftung für Diebstahl.

 

5.2. Gruppenübernachtungen sind vorab schriftlich anzukündigen unter .

 

5.3. Der Zeltaufbau ist erst nach Schließung des Freibades am ersten Wettkampftag für die Öffentlichkeit möglich. Am Sonntag müssen die Zelte bis 11 Uhr abgebaut und der Stellplatz sauber verlassen sein. Ausnahmen liegen im Ermessen der Organisatoren und werden vor Ort geregelt.

 

5.4. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich nur in Begleitung eines/ r Personensorgeberechtigten bzw. eines bevollmächtigten Vertreters im Erlebnisbad übernachten. Die entsprechenden Nachweise, insbesondere Vollmachten sind bereitzuhalten und auf Nachfrage vorzuzeigen.

 

5.5. Sofern Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als Gruppe/ Verein/ Vereinigung o.ä. im Erlebnisbad übernachten, ist dies nur in Begleitung eines Erwachsenen als Betreuer möglich, der die Verantwortung gegenüber den jeweiligen Personensorgeberechtig­ten der Kinder und Jugendlichen übernommen hat. Entsprechende Nachweise und Vollmachten der Personensorgeberechtigten sind

 
6. Auszeichnungen:
  • Die jeweils erst-, zweit- und drittplatzierten Einzelteilnehmer und Mannschaften erhal­ten einen Pokal. Bei Doppelbelegungen wird es ein Stechen geben.

  • Urkunden / Medaillen mit der geschwommenen Gesamtstrecke erhalten alle Aktiven.

  • In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr wird ein „Nachtpokal“ ausgeschrieben.

  • geehrt werden auch der/ die jeweils jüngste(n) und älteste(n) Schwimmer

 

7. Weitere Auskünfte erteilen:

Verantwortliche Gemeinde Tröbitz

Karla Fornoville oder fon: 0157-70572053

 

DRK Wasserwacht-Falkenberg

Carola Jann-Lück fon: 0151-12531313

 

Hinweise zum Datenschutz

Für die Anmeldung zum 24-Stunden-Schwimmen werden personenbezogene Daten von Teilnehm­ern u. Vertretern von Vereinen erhoben. Es werden nur solche Daten erhoben und verarbeitet, die zur Durchführung und Auswertung des Wettkampfes benötigt werden. Diese Daten werden ledig­lich so­weit öffent­lich zugänglich gemacht, wie es für die vorgesehene Nutzung erforderlich ist, ins­besondere für Zwischen -und Endauswertung im Erlebnisbad Tröbitz sowie auf der Internetseite (www.gemeinde-troebitz.de). Darüber hinaus werden personenbezogene Daten ausschließlich durch die Wasserwacht-Falkenb­erg beziehungsweise durch die Gemeinde Tröbitz selbst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung­en genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Jeder Teilnehmer hat das Recht der Veröffentlichung zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich an die Gemeindevertretung (verantw. Karla Fornoville) oder per Post an Gemeinde Tröbitz, Hauptstraße 25, 03253 Tröbitz zu richten. Die Daten werden dann unverzüglich gelöscht bzw. anonymisiert.

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